AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Wiederbeschichtung von Pfannen 


1. Allgemeines 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden im Zusammenhang mit der Wiederbeschichtung von Pfannen. 

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

1.3 Unsere Dienstleistungen richten sich sowohl an private als auch gewerbliche Kunden. 


2. Vertragsabschluss 

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung zur Wiederbeschichtung erteilt und wir diese ausdrücklich annehmen oder mit der Leistungserbringung beginnen. 

2.2 Die Bestellung kann schriftlich, per E-Mail oder über unser Online-Formular erfolgen. 


3. Leistungen und Lieferzeit 

3.1 Die Wiederbeschichtung erfolgt nach den angegebenen technischen Spezifikationen und mit den vereinbarten Materialien. 

3.2 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse begründen keine Schadensersatzansprüche. 

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn die Pfannen nicht für eine Wiederbeschichtung geeignet sind. 

3.4 Es kann vorkommen, dass Produkte der thermischen Behandlung nicht standhalten. In diesem Fall übernehmen wir keine Gewährleistung für daraus resultierende Schäden oder Defekte. 

3.5 Aufgrund des Beschichtungsverfahrens kann es sein, dass einzelne Teile wie Griffe oder Befestigungselemente mitbeschichtet werden. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Reklamation. 


4. Preise und Zahlung 

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. 

4.2 Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. 

4.3 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. 


5. Gewährleistung und Haftung 

5.1 Wir gewähren auf die Wiederbeschichtung eine Garantie von 12 Monaten bei sachgemäßer, haushaltsüblicher Nutzung. 

5.2 Keine Haftung besteht für unsachgemäße Nutzung, Überhitzung oder mechanische Beschädigungen der beschichteten Pfannen. 

5.3 Der Kunde hat Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. 


6. Datenschutz 

6.1 Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist. 

6.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer Datenschutzerklärung. 


7. Ausschluss des Widerrufsrechts 

7.1. Kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen Der Kunde bestätigt mit seiner Auftragserteilung ausdrücklich, dass er wünscht, dass ITN Coatings unmittelbar nach Auftragseingang mit der Bearbeitung beginnt. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, da die Beschichtung eine individuelle Dienstleistung darstellt, die auf Kundenwunsch direkt erbracht wird. 

7.2. Verzichtserklärung des Kunden - Mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsformular erklärt der Kunde: „Ich verlange ausdrücklich, dass ITN Coatings sofort nach Auftragseingang mit der Bearbeitung beginnt. Mir ist bewusst, dass ich dadurch mein gesetzliches Widerrufsrecht verliere, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.“ 

7.3. Kein Rücktritt nach Auftragsbeginn - Sobald ITN Coatings mit der Dienstleistung begonnen hat, ist ein Rücktritt oder eine Stornierung des Auftrags nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung gezahlter Beträge ist ausgeschlossen, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. 


8. Schlussbestimmungen 

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz, sofern der Kunde Kaufmann ist. 

8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 


Friedrichsthal 01.01.2025